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Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.

Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV, aufgenommen wird.

In der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-, Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden.

 
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