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unabhängige Informationen rund um die Krankenversicherung von A-Z.
Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen
Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere
Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des
Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu
sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen
Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.
Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV
gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV
privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit
als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft
folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht
zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV,
aufgenommen wird.
In
der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus
Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder
vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-,
Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden.
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