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Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen
Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere
Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des
Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu
sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen
Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.
Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV
gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV
privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit
als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft
folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht
zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV,
aufgenommen wird.
In
der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus
Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder
vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-,
Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden:
Die Vollversicherung
Sie umfasst die Absicherung aller Krankheitskosten. Es kann aber ebenso
eine sogenannte substitutive Krankenversicherung abgeschlossen werden,
die nur die ambulanten wie stationären Krankheitskosten abdeckt.
Die Teilversicherung
Unter einer Teilversicherung versteht man die Absicherung eines
bestimmten Anteils der Krankheitskosten, wie z.B. bei Beamten, die durch
ihren Dienstherren einen entsprechenden Anspruch auf Beihilfe erhalten.
Die Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung beinhaltet die Absicherung zusätzlicher Risiken
zur GKV, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und
Auslandskrankenversicherung usw.
Im
Gegensatz zur GKV wird bei der PKV der Vertragsabschluss von Alter,
Geschlecht, Einkommen, Gesundheitszustand, Beruf und zu versichernde
Leistung abhängig gemacht. Ein Attest, welches den Gesundheitszustand
des Antragsstellers beurkundet, muss vor Vertragsabschluss erbracht
werden. Eventuelle Vorerkrankungen (Anamnese) können unter Umständen
dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden, die meist zu
prozentualen Aufschlägen auf die Normalbeiträge führen. Eine PKV kann
ebenfalls, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines
Gesundheitszustandes ablehnen.
In
der PKV können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine
Versicherungspflicht in der GKV besteht, versichern lassen. In erster
Linie zählen dazu Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Da
der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist, wird es
interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende.
Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden werden,
welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem zählen zu den
Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen Ärzten und
Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die PKV für medizinische
Leistungen deutlich höhere Sätze. |