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Beitragsfälligkeit hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragsfälligkeit |
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Die Beitragsfälligkeit
ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt, an dem der
Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist. Eine Unterscheidung
erfolgt zwischen Hauptfälligkeit (i. d. R. Ende des Versicherungsjahres)
und der Zwischenfälligkeit (z. B. eine halbjährliche Zahlung). Eine
Vertragskündigung ist immer nur zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung
der Kündigungsfrist möglich. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
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Lebensversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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