Krankenversicherung

 

Beitragsfälligkeit hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt, an dem der Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen Hauptfälligkeit (i. d. R. Ende des Versicherungsjahres) und der Zwischenfälligkeit (z. B. eine halbjährliche Zahlung). Eine Vertragskündigung ist immer nur zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

 
Siehe auch:
Rentenversicherung
Lebensversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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