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Außerordentliche
Kündigung hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Außerordentliche
Kündigung |
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Auch als vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte
Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das
Versicherungsunternehmen sind:
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Gefahrerhöhung
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Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
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Konkurs des Versicherungsnehmers
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Nichtzahlung der Folgeprämie
Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der
Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Im
Rahmen von Sachversicherungen kann der Versicherer sowie der
Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in
Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:
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Veräußerung der versicherten Sache
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Eintritt eines Schadenfalles
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Prämienerhöhung gem. Beitragsanpassungsklausel |
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| Siehe auch: |
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Sachversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.20111 |
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