Krankenversicherung

 

Außerordentliche Kündigung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Außerordentliche Kündigung

Auch als vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:
- Gefahrerhöhung
- Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
- Konkurs des Versicherungsnehmers
- Nichtzahlung der Folgeprämie
 

Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Im Rahmen von Sachversicherungen kann der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:
- Veräußerung der versicherten Sache
- Eintritt eines Schadenfalles
- Prämienerhöhung gem. Beitragsanpassungsklausel

 
Siehe auch:
Sachversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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