Krankenversicherung

 

Ausschluss hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Ausschluss

Per gesetzlicher Bestimmung oder vertraglicher Vereinbarung kann der Versicherer das aus dem Versicherungsvertrag zu tragende Risiko beschränken, in dem er z. B. erhöhte und nicht gewünschte Gefahrumstände ausschließt. Rückkehrschluss ist demnach, dass der Versicherer keine Leistung für ausgeschlossene Gefahrumstände erbringen muss.

Der vertragliche Ausschluss findet häufig Verwendung in der Privaten Krankenversicherung, der gewerblichen Versicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 
Siehe auch:
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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