Krankenversicherung

 

Aufsichtspflicht hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Aufsichtspflicht

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren überhaupt nicht (nicht deliktfähige Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt. Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie nicht zu Schaden kommen und keinen Schaden anrichten. Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§§ 828 Abs. 1; 832 BGB).

 
Siehe auch:
Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Person

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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