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Aufsichtspflicht
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Aufsichtspflicht |
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren
überhaupt nicht (nicht deliktfähige Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr
nur beschränkt. Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu
beaufsichtigen, dass sie nicht zu Schaden kommen und keinen Schaden
anrichten. Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden,
müssen die Eltern dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben (§§ 828 Abs. 1; 832 BGB). |
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| Siehe auch: |
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Haftpflichtversicherung |
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Mitversicherte Person |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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