Krankenversicherung

 

Anfechtung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Anfechtung

Hat der Versicherungsnehmer die Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt oder den Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer die Annahmeerklärung anfechten. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der Vertrag von Anfang an nichtig, so als hätte er nie bestanden. Zudem kann der Versicherungsnehmer strafrechtlich verfolgt werden.

 
Siehe auch:
Versicherungsnehmer
Annahmeerklärung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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