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Anfechtung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Anfechtung |
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Hat der
Versicherungsnehmer die Vorvertragliche
Anzeigepflicht verletzt
oder den Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer die
Annahmeerklärung anfechten. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der
Vertrag von Anfang an nichtig, so als hätte er nie bestanden. Zudem kann
der Versicherungsnehmer strafrechtlich verfolgt werden. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsnehmer |
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Annahmeerklärung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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