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Versicherungssumme
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Versicherungssumme |
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Die Versicherungssumme ist wie der Versicherungswert eine Begrenzung der
Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden
Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nur den
versicherten Schaden bis max. zur Höhe des Versicherungswertes
begleichen. Die Versicherungssumme kann aber auch in sich Begrenzungen
haben. Wie z. B. in der Unfallversicherung. Im Versicherungsfall kann
die Gesamtversicherungssumme anteilig — je nach Schwere des Schadens —
vereinbart werden (Gliedertaxe und Progressionsstaffel). Es kommt nicht
auf die tatsächliche Schadenhöhe an. Hier redet man auch von der
abstrakten Bedarfsdeckung. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungsantrag |
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Mitversicherte Person |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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